Startseite pixel Kontakt pixel AGBs pixel Kundenbereich leer

Informationen

leer leer

Startseite

leer

Über uns

leer

Interessante Links

leer

News

leer
leer
leer
leer

Kundenservice

leer leer

Kundendepot

leer

Persönliche Beratung

leer
leer
leer
leer

Übersicht

leer leer

Übersicht Tarifvergleiche

leer
leer
leer
leer

Vorsorge

leer leer

Krankenversicherung

leer

Altersvorsorge

leer
Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

leer

Thuringia BU

leer

Sonstiges/Anlagen

leer
leer
leer
leer

Sachversicherungen

leer leer

Allg. Versicherungen

leer

Haftpflichtvers.

leer

Britische Versicherungen

leer

VL Maxx

leer

Kfz. Versicherungen

leer
leer
leer
leer

Gew. Versicherungen

leer leer

Krankenzusatzvers.

leer

Haftung

leer

Ertragsausfall

leer

Einrichtung/Inhalt

leer

Fuhrpark/Transport

leer
leer
leer
leer

Kunden Log-In

leer leer
Username:

Passwort:

leer
leer
leer
leer

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Bedeutung der BU Hinweise BU-Versicherung

Berufsunfähigkeit besteht, wenn eine Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine längere Zeit (dieser Zeitraum variert je nach Versicherer) ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspircht.

Was zahlt der Staat?

Das Rentenreformgesetz, das zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist, bewirkte einschneidende Veränderungen in der BU-Rente. Die Leistungen garantieren keinerlei ausreichende Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:

  • Umwandlung der Berufsunfähigkeits- in eine Erwerbsminderungsrente

  • für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht
    kein gesetzlicher Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann

  • Berufsschutz entfällt: kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente

  • die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 39%)

  • die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 26%)

  • keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hat, wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann

  • Berufsanfänger erhalten keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist

    Besondere Vorsorge müssen Selbständige und Freiberufler treffen, da für diesen Personenkreis keinerlei gesetzliche Ansprüche bestehen, wenn sie nicht pflichtversichert sind.



  • © Hüttermann-Assekuranzen

    Software für Versicherungsmakler und Vertriebe
    Impressum Datenschutz Haftungsausschluss