Startseite pixel Kontakt pixel AGBs pixel Kundenbereich leer

Informationen

leer leer

Startseite

leer

Über uns

leer

Interessante Links

leer

News

leer
leer
leer
leer

Kundenservice

leer leer

Kundendepot

leer

Persönliche Beratung

leer
leer
leer
leer

Übersicht

leer leer

Übersicht Tarifvergleiche

leer
leer
leer
leer

Vorsorge

leer leer

Krankenversicherung

leer

Altersvorsorge

leer

Berufsunfähigkeit

leer

Thuringia BU

leer

Sonstiges/Anlagen

leer
leer
leer
leer

Sachversicherungen

leer leer
Allg. Versicherungen

Allg. Versicherungen

leer

Haftpflichtvers.

leer

Britische Versicherungen

leer

VL Maxx

leer

Kfz. Versicherungen

leer
leer
leer
leer

Gew. Versicherungen

leer leer

Krankenzusatzvers.

leer

Haftung

leer

Ertragsausfall

leer

Einrichtung/Inhalt

leer

Fuhrpark/Transport

leer
leer
leer
leer

Kunden Log-In

leer leer
Username:

Passwort:

leer
leer
leer
leer

Versicherte Sachen in der Hausratversicherung / VHB 92

Unfallvers. Hausratvers. Rechtsschutzvers. Wohngebäudevers.
Allg. Infos Vers. Sachen Vers. Gefahren Vers. Kosten


In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat versichert.

Dazu gehören Sachen, die im Haushalt...
zur Einrichtung dienen
z.B. Möbel, Bilder, Gardinen, Teppiche
zum Gebrauch dienen
z.B. Geschirr, Haushaltsgeräte, Bekleidung
zum Verbrauch dienen
z.b. Nahrungs- und Genußmittel
sowie Bargeld und Wertsachen*
z.B. Edelsteine, Schmuck, Antiquitäten, Pelze
*) mit Entschädigungsgrenzen

Unter den Sachbegriff "Gesamter Haushalt" fallen auch Haustiere, Pflanzen, Prothesen, Brillen sowie Musikinstrumente und technische Geräte, die dem Hobby des Versicherungsnehmers dienen.
Versicherungsschutz besteht auch für Sachen, die im Haushalt lediglich aufbewahrt und außerhalb der Wohnung genutzt werden, z.B. Campingausrüstung, Sportgeräte, Fotoapparate, Videokameras, Jagd- und Sportwaffen.


Die folgenden Sachen werden ausdrücklich in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung einbezogen:

Private Rundfunk- und Fernsehantennen sowie Markisen des Versicherungsnehmers.
Für Antennen, auch Parabolantennen (Antennenschüssel), und Markisen besteht Versicherungsschutz am Gebäude sowie auf dem gesamten Grundstück, auf dem die Wohnung liegt.

Sachen, die der Versicherungsnehmer in das Gebäude eingefügt hat.
Es besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter
- die eingefügten Sachen auf seine Kosten beschafft oder (vom Vormieter) übernommen hat und
- die Gefahr dafür trägt (d.h. er zahlt die Kosten für die Reparatur bzw. für die Wiederanschaffung)
Dazu gehören z.B. besonders angefertigte Einbauküchen- und möbel, Parkettböden und Teppichböden, Etagenheizungen, Badewannen und Waschbecken.

Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge.
Für diese Fahrzeuge kann üblicherweise keine Fahrzeugteil- oder vollversicherung abgeschlossen werden, so dass durch diesen Einschluß eine Versicherungslücke geschlossen wird.

Kanus, Ruder-, Falt und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und Flugdrachen.
Es besteht hierfür Versicherungsschutz am Versicherungsort (z.B. in der Garage oder im Keller).

Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Dazu gehören beispielsweise
- Büromaschinen
- Fachbücher
- Werkzeuge
- gewerbliche Maschinen.

Nicht versichert sind:
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die nicht dem Beruf des Versicherungsnehmers dienen
- gewerbliche oder landwirtschaftliche Vorräte
- gewerbliche Muster, Modelle, Ausstellungsstücke
- gewerbliche oder landwirtschaftliche Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände in Räumen, die der Versicherungsnehmer ausschließlich gewerblich oder beruflich nutzt.

© Hüttermann-Assekuranzen

Software für Versicherungsmakler und Vertriebe
Impressum Datenschutz Haftungsausschluss